Wer muss für die Begräbniskosten aufkommen?
Stirbt ein Mensch, so müssen die Angehörigen für die Beerdigung ihres Verwandten aufkommen. Dies stellt nicht selten die Familie vor ein finanzielles Fiasko, denn die Bestattungskosten veranschlagen oft hohe Summen, die nicht in jedem Fall zur Verfügung stehen.
Die Finanzierung der Beisetzung und die damit anfallenden Kosten stellen die Verwandten nicht selten vor ein größeres Problem, dass während der Trauer noch zusätzliche Belastungen mit sich bringt.
Können die Familienmitglieder des Verstorbenen die hohen Kosten für eine Beerdigung nicht selbstständig aufbringen, kann in einigen Fällen eine Sozialbestattung beantragt werden. Hierbei wird jedoch nur ein Begräbnis mit minimalen Kosten erstattet, sodass die Kosten möglichst gering gehalten werden.
Bei der sogenannten Armenbestattung wird der Verstorbene dann in einem Gemeinschaftsgrab beerdigt und erhält keine eigene Trauerstätte auf dem Friedhof. Hat der Verstorbene jedoch eine Sterbeversicherung abgeschlossen, wird durch diese Vorsorge die Beerdigung oder ein Teil der Beerdigungskosten schon im Vorfeld abgedeckt. Der Versicherte kann somit schon zu Lebzeiten seine Verwandten finanziell entlasten und seine Beerdigung finanziell abdecken und auch den gewünschten Rahmen abstecken.
In welcher Reihenfolge werden die Hinterbliebenen belangt?
Gesetzlich ist eine Reihenfolge bestimmt, in der die Angehörigen des Verstorbenen die Beerdigungskosten zu tragen haben. Diese Reihenfolge lautet wie folgt:
1. Ehegatte/Ehegattin des Verstorbenen
2. Kinder des Verstorbenen
3. Eltern des Verstorbenen
4. Großeltern des Verstorbenen